FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns immer wieder erreichen. Über die unten aufgeführte Liste können Sie auf die entsprechenden Fragen und Antworten zugreifen. Sollten Sie keine Informationen zu Ihren Fragen finden, können Sie uns gerne über das Kontaktformular schreiben.

Wo finde ich meine Abrechnung im Online-Portal?

Melden Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und Ihrem Passwort im Online-Portal an. Klicken Sie dann in dem oberen Balken auf „Infos & Dokumente“. Im nächsten Fenster klicken Sie auf der linken Seite auf „Dokumente“. Hier sehen Sie alle Dokumente, unter anderem auch Ihre Abrechnungen, in verschiedenen Unterkategorien aufgelistet.

Wie vergleiche ich geleistete Hausgeldzahlungen mit den in der Abrechnung ausgewiesenen Zahlungen?

Zur Kontrolle der von Ihnen geleisteten Hausgeldzahlungen addieren Sie bitte die Position „Ihre Vorauszahlung“ und die Position „Ihre Zuführung zu den Instandhaltungsrücklagen“. Das Ergebnis der beiden Positionen ergibt dann die Jahressumme der von Ihnen geleisteten Hausgeldvorauszahlungen für das Abrechnungsjahr.

Wo finde ich meine Bescheinigung für die haushaltsnahen Dienstleistungen?

Die Bescheinigung der haushaltsnahen Dienstleistungen zu Vorlage beim zuständigen Finanzamt ist Bestandteil der Jahresabrechnung und befindet sich auf der letzten Seite. Hier werden ausschliesslich die Lohnanteile der entsprechenden Rechnungen aus der Jahresabrechnung dargestellt. Aus diesem Grund weichen die ausgegebenen Summen der betroffenen Kostenkonten von der Jahresabrechnung und der Bescheinigung nach §35a EStG ab.

Warum ist eine kleine WEG oft teurer in der Verwaltung als eine große WEG (Preis pro Einheit)?

Die gesetzlichen Anforderungen einer WEG-Verwaltung sind für große und kleine WEG’s identisch. Die Verwaltung hat den gleichen technischen und administrativen Aufwand sowohl bei einer kleinen als auch bei einer großen WEG. Aufgrund der höheren Anzahl der Einheiten und damit verbundenen Vergütung pro Einheit, ergibt sich eine auskömmliche Verwaltervergütung. Über den höheren Preis pro Einheit / Monat, wird der Fehlbetrag einer Vergütung kompensiert.

Ich habe mein Passwort für das Online-Portal vergessen. Wie kann ich es zurücksetzen?

Klicken Sie in dem Login-Bildschirm des Casavi Online-Portals auf „Passwort vergessen?“ und geben Sie im nächsten Fenster Ihre Email-Adresse ein, mit der Sie sich bei der Erstanmeldung registriert haben. Sie bekommen dann eine Email mit einem Link, mit dem Sie Ihr Passwort zurücksetzen und neu vergeben können. Wir von der eXakt Immobilienverwaltung können Ihr Passwort nicht einsehen oder zurücksetzen! Sollten Sie die Email-Adresse, mit der Sie sich registriert haben, vergessen, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.

Unter welchen Voraussetzungen sind Online-Versammlungen möglich?

Der §23 Abs. 1 Satz 2 WEMoG ermöglicht der Wohnungseigentümergemeinschaft nach Beschlussfassung die Online-Teilnahme einzelner Eigentümer an einer Präsenzveranstaltung (Eigentümerversammlung). Der genaue Wortlaut des Satz 2 lautet:

„Die Wohnungseigentümer können beschliessen, das Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.“

Die einschlägigen Kommentare zum o.g. § 23 Abs. 1 Satz 2 gehen davon aus, dass eine reine virtuelle Eigentümerversammlung NICHT vorgesehen ist. Der Gesetzgeber hat aber eine Beschlusskompetenz dahingehend geschaffen, dass die Eigentümer an einer Präsenzversammlung auf elektronischem Wege teilnehmen können. Der Gesetzgeber lässt die Ausgestaltung der elektronischen Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung offen.

 

Diese Beschlusskompetenz wirft natürlich viele Fragen auf.

  1. Wer bezahlt die Videokonferenztechnik?
  2. Wie werden die Frage-, Rede- und Abstimmungsrechte wahrgenommen?
  3. Wie wird die Nicht-Öffentlichkeit der Eigentümerversammlung sichergestellt?
  4. Wie wird mit Gästen und Rechtsberatern umgegangen?

Alle diese Fragen sind im Vorfeld mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zu klären und in einer Beschlussfassung festzuhalten. Die Durchführung einer Eigentümerversammlung mit Online-Teilnahme, die unter Corona-Bedingungen seitens der Eigentümer oft angeregt wird, bedarf einer grundsätzlichen Vorbereitung der o.g. Fragestellungen.

 

Quelle: WEG-Reform 2020, Alexander C. Blankenstein, erschienen im Haufe Verlag, Seite 374 ff., ISBN: 978-3-648-14462-6