WEG-VERWALTUNG

GRUNDLEISTUNGEN DER WOHNUNGSEIGENTUMSVERWALTUNG NACH DEM WOHNUNGSEIGENTUMSMODERNISIERUNGSGESETZ

Zu den Grundleistungen unserer Verwaltung gehören die im
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Diese Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten. Erweiterte, über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Leistungen der Betreuung werden im Verwaltervertrag oder per Beschluss zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwaltung geregelt. Der Leistungsumfang der Wohnungseigentumsverwaltung umfasst:

EIGENTÜMERVERSAMMLUNG

Die Eigentümerversammlung wird von uns vorbereitet, die Einladung erstellt und mit den entsprechenden Tagesordnungspunkten an die Eigentümer versendet. Die Verwaltung kümmert sich um entsprechende Räumlichkeiten. Eventuell anfallende Raummieten werden der Gemeinschaft gesondert in Rechnung gestellt. Während der Eigentümerversammlung leitet die Verwaltung die Versammlung, gibt Empfehlungen zu den einzelnen Punkten ab und protokolliert die Entscheidungen. Ein schriftliches Protokoll wird jedem Eigentümer zeitnah nach der Versammlung zugestellt.

VERTRAGSBEARBEITUNG UND ÜBERWACHUNG

Zu unseren Grundleistungen der Verwaltung von Sondereigentum zählen wir auch eine umfassende Vertragsabwicklung Ihres Objektes. Dies beinhaltet den Abschluss und die Kündigung von Wartungs- und Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen. Bei Inanspruchnahme von Rechtsbeistand im Namen der Gemeinschaft kümmern wir uns um qualifizierte Rechtsanwälte.

HAUSORDNUNG

Als Verwaltung sind wir gehalten, Ihr Objekt nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und dazu gehört auch ein guter Gesamteindruck der gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Treppenhaus, Kelleranlage, Grünanlage usw.. Aus diesem Grund erstellen wir eine auf Ihre Immobilie
passende Hausordnung und tragen dafür Sorge, das sie auch nach Inkrafttreten eingehalten wird. Auf Wunsch der Gemeinschaft sorgt die Verwaltung für eine entsprechende Erledigung der Hausordnung durch entsprechende Serviceangebote.

ÜBERWACHUNG VON DIENSTLEISTUNGEN DRITTER

Im Falle der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter überwacht die Verwaltung die Termintreue sowie die Qualität der erbrachten Leistungen. Bei auftretenden Beanstandungen wird die Verwaltung entsprechend tätig werden.

ÖFFENTLICHE BELANGE

Die Hausverwaltung betrachtet sich als Vertretung der Interessengemeinschaft gegenüber öffentlichen und privaten Institutionen (Im Regelfall nach der Beschlussfassung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer).

SCHRIFTVERKEHR UND DOKUMENTATION

Die Verwaltung übernimmt den notwendigen Telefon- und Schriftverkehr der gesamten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Behörden und Dritten. Hierfür hält die Verwaltung entsprechende Büroleistungen zur Abwicklung dieser Aufgaben vor.

GANZJÄHRIGE BETREUUNG

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die unterstützende Beratung der Verwaltung.

WIRTSCHAFTSPLAN

Eine zentrale Rolle im Rahmen der WEG hat der Wirtschaftsplan. Er wird jährlich von der Verwaltung aufgestellt. Über die Annahme des Wirtschaftsplans entscheidet die Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss.

JAHRESABRECHNUNG

Nach Ablauf eines Jahres erstellt die Verwaltung eine Abrechnung über die tatsächlichen Hausgeld Einnahmen und Ausgaben, aufgeteilt in Gesamt- und Einzelabrechnungen je Sonder- / Teileigentum. Hieraus ergeben sich dann die für die Eigentümer entsprechenden Nach- oder Rückzahlungen an oder aus dem Hausgeldkonto.

KONTOFÜHRUNG UND VERWALTUNG

Die Verwaltung führt Bankkonten im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, auf denen die gemeinschaftlichen Hausgelder und Rückstellungen verbucht werden.

RECHNUNGSPRÜFUNG UND BEARBEITUNG

Eingehende Forderungen an die Eigentümergemeinschaft werden von der Hausverwaltung einer sachlichen und rechnerischen Prüfung unterzogen und innerhalb der Zahlungsziele beglichen.

BUCHFÜHRUNG

Die Verwaltung richtet eine nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgestz übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäss geführte Buchhaltung, getrennt nach Eigentümergemeinschaften, ein.

KONTROLLE DES GEMEINSCHAFTSEIGENTUMS

Die Verwaltung unternimmt regelmässig eine optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums, um mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen.

SCHADENSBEHEBUNG UND BEAUFTRAGUNG

Im Schadensfall übernimmt die Verwaltung das Einholen von Angeboten und gibt Empfehlungen zur Lösung technischer Probleme.

AUFTRAGSVERGABE

Nach Genehmigung der Eigentümergemeinschaft vergibt die Verwaltung schriftlich Aufträge im Namen und auf Rechnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

SOFORTMASSNAHME

Im Falle von massiven Schäden wie Rohrbrüche, Sturmschäden usw. wird die Verwaltung Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Objektzustandes ergreifen.

SCHLÜSSEL- UND SCHLIESSANLAGE

Die Hausverwaltung stellt sicher, dass eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln und Schließzylindern für ein Objekt zur Verfügung stehen.

WARTUNG UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN

Die Veranlassung von regelmäßigen Wartungen der Heizungsanlage, der Lüftungsanlage, der Abfallbeseitigungsanlage gehört ebenso zum Leistungsumfang wie die Veranlassung von regelmäßigen Überprüfungen der Sicherheitsanlagen, der Blitzschutzanlagen, der Notbeleuchtung und der Brandschutzeinrichtungen.