SONDEREIGENTUMSVERWALTUNG

Die Sondereigentumsverwaltung kommt erst dann zum Tragen, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten möchten. Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht. Die konkreten Aufgaben werden individuell zwischen Eigentümer und Dienstleister verhandelt. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung. Grundsätzlich umfasst das Verwalten von Sondereigentum die kaufmännische- und die technische Verwaltung.

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